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DIE RECHTEN ERKENNEN

Ob per Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterMusik, in Form von Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterComputerspielen, über das Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterInternet, mittels Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterE-Mails oder SMS – rechtsgerichtete Parteien und Organisationen machen für sich natürlich auch Werbung. Diese Propaganda ist aber nicht immer strafbar. So verteilt z. B. die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) bzw. deren Jugendorganisation (JN – Junge Nationaldemokraten) im Umfeld vieler Schulen Propaganda-CDs mit Liedern und Texten oder auch "Schülerzeitungen". Damit will sie gezielt junge Menschen ködern. Das ist nicht strafbar. Und dennoch kannst Du etwas tun. Wenn Du den Direktor informierst, kann er wegen verbotener Parteiwerbung den Rechten für das Schulgelände Hausverbot erteilen. Und Polizisten können unter Umständen einen Platzverweis aussprechen.

Je mehr sich widersetzen, desto schwieriger wird es für die Rechten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, mit welchen Mitteln sie für sich werben.