Wann nicht bestraft wird

Das Hakenkreuz ist ein verbotenes Zeichen. Aber obwohl es hier abgedruckt wird, wird die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Redaktion dieser Internetseite vorgehen.

Die Verwendung rechter Kennzeichen oder Propagandamittel ist grundsätzlich verboten. Es sei denn, jemand will damit deutlich die Ablehnung gegen Rechte ausdrücken. Die Jurist*innen sprechen von einem "anerkennenswerten Zweck", der vor Strafe schützt. Das hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Strafgericht, 2007 noch einmal grundsätzlich deutlich gemacht: Wer als klar erkennbarer Nazigegner ein durchgestrichenes Hakenkreuz auf dem T-Shirt trägt, macht sich nicht wegen der Verwendung des verbotenen Nazisymbols strafbar. Ähnlich ist es bei Geschichtsbüchern, Satire oder künstlerischen Darstellungen: Wenn in diesem Zusammenhang ein Hakenkreuz auftaucht, muss das nicht gleich Propaganda für die Rechten bedeuten. Auch Händler von antiquarischen Büchern oder Verkäufer*innen auf Flohmärkten machen sich durch den Verkauf von Büchern, die in der NS-Zeit gedruckt wurden, nicht automatisch strafbar. Sie müssen allerdings die einschlägigen Symbole abdecken.

Aber: Diese Ausnahmen gelten nur, wenn es nicht das Ziel ist, Stimmung für Nazis zu machen. Weil die Rechten aber schlau sind und so einfach Naziwerbung mit künstlerischen Mitteln betreiben könnten, gilt diese Ausnahme nicht immer. Ein pseudo-wissenschaftlicher Artikel, der Propaganda für die Nazis betreibt, ist trotzdem strafbar. Denn es kommt nicht auf die Verpackung an. Entscheidend ist, welches Ziel verfolgt wird.