Symbole, strafbar oder erlaubt?

Hakenkreuz (Swastika, Sonnenrad)

Abbildung eines Hakenkreuzes

Ursprung: vermutlich 3000 v. Chr. und in fast allen Teilen der Welt als religiöses Symbol des vollkommenen Lebens, im Nationalsozialismus Symbol der NSDAP. In allen Variationen strafbar, auch die Darstellung als "Negativ-Version".

Verändertes Hakenkreuz (Swastika, Sonnenrad)

Abbildung eines veränderten Hakenkreuzes

Ursprung: Als "Lauburu" ("vier Köpfe") ein von den Basken verwendetes Symbol. Wird auch als Variante des Hakenkreuzes verwendet. Strafbar

Odalrune

Abbildung der Odalrune

Ursprung: ca. 200 bis 500 n. Chr., 24. Schriftzeichen der Germanen. Bedeutung: Besitz, Erbe; heute: Blut und Boden. Im Nationalsozialismus Symbol der 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division "Prinz Eugen", der Hitlerjugend und des Rasse- und Siedlungshauptamtes, danach auch Symbol der verbotenen Wiking-Jugend und des verbotenen Bundes Nationaler Studenten. Ähnelt dem Dienstrang-Abzeichen des Hauptfeldwebels auf der Bundeswehr-Uniform. Bei Zivilpersonen auch ohne Hinweis auf verbotene Organisationen strafbar

Keltenkreuz

Abbildung eines Keltenkreuzes

Ursprung: Element der frühmittelalterlichen und mittelalterlichen religiösen Kunst im keltischen Sprachraum. Verwendung nach dem Nationalsozialismus: Symbol der verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA) und der "White-Power-Bewegung" in den USA. Auch ohne Hinweis auf verbotene Organisationen und in jeder farblichen Darstellung strafbar

Wolfsangel

Abbildung der Wolfsangel

Ursprung: 8. Jahrhundert, vermutlich Fanggerät für Wölfe. Verwendung im Nationalsozialismus: Symbol verschiedener militärischer Einheiten, später Symbol der verbotenen Jungen Front. Nur in bestehenden Gemeinde- und Vereinswappen erlaubt, sonst strafbar

Zivilabzeichen der SA

Abbildung des Abzeichens der SA

Symbol der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten. Strafbar

Sigrune

Abbildung der Sigrune

Symbol der verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationaler Aktivisten (ANS/NA). Strafbar

Doppelsigrune

Abbildung der Doppelsigrune

Abzeichen der Waffen-SS. Wird heute auch im Rahmen des Schriftzuges "HASS" auf die Fingerknöchel tätowiert. Strafbar

Reichskriegsflagge (1871 – 1921)

Abbildung der Reichskriegsflagge

Kann bei Gefährdung des öffentlichen Friedens sichergestellt werden, z. B. wenn durch Beschlagnahmung der Flagge eine kritische Situation entschärft werden kann. Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz (1935 – 1945) strafbar

Totenkopf der Waffen-SS

Abbildung des Totenkopfs der Waffen-SS

Das Symbol wurde bereits von der Leibgarde des deutschen Kaisers Wilhelm II. benutzt. Verwendung im Nationalsozialismus: Symbol der SS-Totenkopfverbände ("Totenkopf-SS"). Oft kaum zu unterscheiden von einem normalen Totenkopf, kann daher angezeigt werden. Im Zweifelsfall auch strafbar

Gauabzeichen, Gaudreieck

Abbildung des Gauabzeichens

Angelehnt an die Abzeichen an der Uniform der Hitler-Jugend, HJ. Wird heute oft mit Städtenamen oder Bundesländern verwendet. Strafbar

Schwarze Sonne

Abbildung der schwarzen Sonne

Das Symbol der "Schwarzen Sonne" ist aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen bzw. zwölf Sig-Runen zusammengesetzt. Sie hatte in der Zeit des Nationalsozialismus keine offizielle Bedeutung. In neuerer Zeit wird die Schwarze Sonne immer häufiger verwendet und gehört heute zu den beliebtesten Symbolen in der rechten Szene. Nicht strafbar

Zerschlagenes Hakenkreuz

Abbildung eines zerschlagenen Hakenkreuzes

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 lässt die Verwendung dieses Symbols die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus eindeutig erkennen. Nicht strafbar

Hakenkreuz in Mülleimer

Abbildung eines Hakenkreuzes, das in den Müll geworfen wird

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 lässt die Verwendung dieses Symbols die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus eindeutig erkennen. Nicht strafbar

Durchgestrichenes Hakenkreuz

Abbildung eines durchgestrichenes Hakenkreuzes

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 lässt die Verwendung dieses Symbols die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus eindeutig erkennen. Nicht strafbar