E-Mails, SMS und MMS
Rechte Propaganda kann auch ungefragt zu Dir gelangen: per E-Mail, Kurznachricht/SMS oder als Bildnachricht/MMS über das Handy.
Auch hier gilt: Sobald "Öffentlichkeit" (z. B. über Mailinglisten) hergestellt ist, macht sich der Verbreiter verbotener rechter Inhalte automatisch strafbar und kann angezeigt werden. Erhältst Du jedoch eine persönliche E-Mail oder SMS, die "mit deutschem Gruß" oder Ähnlichem endet, besteht diese "Öffentlichkeit" noch nicht. In diesem Fall ist es jedoch möglich, gegen den Absender eine Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten. Dasselbe gilt für per MMS verschickte Daten an einzelne Personen.
Wenn ein Handy für alle hörbar als Klingelton ein verbotenes Lied oder eine verbotene Parole abspielt, ist die Öffentlichkeit gegeben. Dann kannst Du den Handybesitzer anzeigen.