Computerspiele
Computerspiele müssen – wie Filme – eine Alterskennzeichnung der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle) oder der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) tragen, sonst können sie aus Jugendschutzgründen indiziert werden.
Dennoch ist das mit den altersgekennzeichneten Spielen trotz ihrer Legalität nicht immer einfach. Es gibt Spiele, die sind ab 14 oder 16 Jahren freigegeben, aber nicht für dieses Alter geeignet. Oft wird die Kennzeichnung nach Beschwerden noch einmal überprüft.
Zum Beispiel Spiele, in denen der Spieler aus der Perspektive eines "Ego-Shooters" nicht nur in die Rolle irgendwelcher Truppen, sondern auch in die Rolle der Nationalsozialisten schlüpfen kann. Das kann dazu führen, dass Spieler die Anwendung von Gewalt oder die Taten der Nazis als nicht mehr so schlimm empfinden. Die eigentlich notwendige kritische Auseinandersetzung wird damit spielerisch abgebaut.
Spiele, die auf dem Index stehen, und natürlich die, die mittels Tauschbörsen aus dem Internet runtergeladen werden können und keinerlei Überprüfung durchlaufen haben, sind ein besonders schwieriges Thema. Indizierte Spiele dürfen nicht mehr beworben, nicht an minderjährige Jugendliche herausgegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden.
Gerade im Internet kursieren viele Spiele, die (noch) nicht geprüft wurden. Und in allen Fällen kannst Du aktiv werden:
Zwar kannst Du als Privatperson die Aufnahme eines Indizierungsverfahrens nicht direkt bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) beantragen. Aber es gibt Stellen, an die Du Dich wenden kannst und die dieses Prüfverfahren anstoßen können: zum Beispiel das Jugendamt in Deiner Nähe, der Deutsche Kinderschutzbund e. V., Jugendringe oder auch andere Träger der freien Jugendhilfe. Die BPjM kann die Medien dann prüfen. Wenn Du also jemanden siehst, der ein Spiel spielt, das Dir komisch vorkommt, oder das vielleicht sogar keine FSK- oder USK-Kennzeichnung trägt, dann melde dies.