Beispiele/Urteile zur Strafbarkeit von Volksverhetzung
Kein Nobelpreis für Hitler
Ein 30-jähriger rechtsradikaler Sänger wurde wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er war vor ca. 50 Zuhörern in einer Gaststätte aufgetreten. Dort hatte er selbst komponierte Lieder vorgetragen. In diesen rief er zu Hass auf Juden, Ausländer und Farbige auf. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass diese Äußerungen eine Volksverhetzung darstellten. Er war der Auffassung, dass der Sänger mit seinem Lied "Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um" die Vernichtung von Juden durch die Nationalsozialisten gebilligt habe.
"Ausländer raus"
Zwischen 20 und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit mussten drei Jugendliche – darunter zwei 18-jährige Mädchen – ableisten. Sie waren mit einem Demonstrationszug unterwegs. Mehrere Passanten hatten die Demonstranten "Ausländer raus" rufen gehört. Alle Angeklagten wurden als Mittäter verurteilt, weil sie sich nicht von diesen Rufen distanzierten. Eine Angeklagte musste eine Woche in Jugendarrest.
"Parasiten"
Ein Mitglied der "Jungen Nationaldemokraten" hatte vor einer "Invasion unseres Volkes mit Sozialparasiten" gewarnt und damit ausländische Mitbürger gemeint. Das Oberlandesgericht in Frankfurt verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung.
Zwangsarbeiter
Ein Flugblatt entfaltete Wirkung: Der Autor aus Krailing bei Starnberg schrieb darin, es habe niemals tschechische Zwangsarbeiter gegeben. Das Verteilen auf einer Veranstaltung in Nürnberg verhinderte die Polizei. Denn der Autor hatte sein Pamphlet zuvor an den Handelskammer-Präsidenten geschickt. Der erstattete Anzeige: Der Autor wurde vom Amtsgericht Starnberg wegen Volksverhetzung verurteilt.